Hilfe! Sie sind hinter mir her!

veröffentlicht von Esmeralda, 7 Kommentare
Vom Spass mit Spam

So, jetzt isses passiert. Ich bin kriminell. Ach, es ist ja so schrecklich, ich bin verzweifelt!

Heute morgen finde ich eine Mail des Bundeskriminalamtes im Kasten. Ich zitiere hier mal den Volltext:

Ermittlungsverfahren Nr. 585811

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Herunterladen von Filmen, Software und MP3s ist illegal und wird mit bis zu 5 Jahren Freiheitsentzug bestraft. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Ihr Rechner unter der IP 212.227.116.110 erfasst wurde.

Ihre Daten wurden uns von Ihrem Provider zu Verfügung gestellt und eine Strafanzeige wurde erlassen.

In dem angeführten Anhang finden Sie die Strafanzeige mit dem Aktenzeichen Nr.:# 130067

Drucken Sie diese bitte aus und faxen Sie diese mit einer Stellungname an uns zu. Eine Kopie der Strafanzeige wird Ihnen in den nächsten Tagen schriftlich zugestellt.

Hochachtungsvoll
i.A. Jürgen Stock

Bundeskriminalamt BKA
Referat LS 2
65173 Wiesbaden
Tel.: +49 (0)611 - 55 - 12331
Fax.: +49 (0)611 - 55 - 0

Die Strafanzeige mit dem Aktenzeichen Nr.: #130067 ist merkwürdigerweise eine .exe-Datei. Ja, haben die denn kein vernünftiges Textverarbeitungsprogramm? Die müssen doch wissen, dass man .exe-Dateien nicht öffnen darf, wenn sie von fremden Leuten kommen! Was die .txt mit dem Namen "Teil 3" daneben soll, weiss ich auch nicht. Ts!

Also, liebe Spammer, jetzt mal ernsthaft - wer so naive Fakes durch die Gegend schickt, braucht sich nicht zu wundern, wenn die Welt lacht! Die Fehler im Einzelnen:

1.) Die Polizei möchte nie etwas. Sie weist auf Umstände hin, sie hat Durchsuchungsbefehle, sie will etwas. Stellt euch doch bitte mal einen Polizisten vor, der den Einbrecher festnimmt und sagt: "Allso, isch möschte Sie gezz ma darauf hinweisen, datt dat 'ne verdammt schleschte Idee wa, ma so gesehn." Nee, geht nicht, ist klar.

2.) Was is'n das für 'ne dämliche IP? Meine jedenfalls nicht.

3.) Daten werden zur Verfügung gestellt. Wo habt ihr denn Deutsch gelernt?

4.) Strafanzeigen werden nicht erlassen, sondern erstattet.

5.) Es wäre unpraktisch, wenn das Ermittlungsverfahren und die Strafanzeige unterschiedliche Nummern hätten; das führt nur dazu, dass kein Mensch die Akten mehr findet (andererseits traue ich unseren Strafverfolgungsbehörden vieles zu, also könnte es sein, dass das sogar eine gewisse Realitätsnähe hat).

6.) Kein Polizist der Welt wird eine Stellungnahme per Fax einfordern - schon mal gleich gar nicht, wenn die Benachrichtigung darüber per E-Mail kommt.

7.) Schon die Benachrichtigung per E-Mail ist ein Witz auf Rädern. Wer glaubt denn sowas?

8.) Wenn Strafanzeige erstattet ist, dann wird die Stellungnahme persönlich bei der Polizei abgegeben; wenn die Herren gut gelaunt sind, kommen sie vorbei und fragen nach. Wenn nicht, sammeln sie den Delinquenten ein und nehmen ihn mit zum Verhör im gemütlichen Polizeipräsidium.

9.) Hochachtungsvoll schreiben nur Leute, die nicht wissen, was dieses Wort unter einem Anschreiben bedeutet. Inzwischen kann man deswegen nämlich fast Anzeige wegen Beleidigung erstatten.

Zusammenfassend: Nice try, guys. Versucht's ein andermal und stellt euch nicht wieder so stockdämlich an.

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