FSK 12

veröffentlicht von Esmeralda
Kino für Kinder - aber nicht in 3D...

Heute abend wollten meine Rangen ins Kino. Kampf der Titanen 3D sollte es geben und der Film sollte um 20:00 Uhr anfangen. Die Kerle sind also mit zweien ihrer Leib- und Magenkumpels losgezogen. Bis zur Kinokasse, da war dann Schluß. Denn der Film dauert bis nach 22:00 Uhr und da dürfen sie ohne Begleitung ihrer Eltern nicht rein. Jugendschutzgesetz.

Meine Söhne sind ja nicht doof, die riefen flugs zuhause an und schlugen ihren Vater breit, doch freundlichst einfach mitzukommen. Der Vater schwang sich also ins Auto und nichts wie ab ins Kino. An der Kasse blitzte aber auch er ab. Jedes Kind muß den jeweils zugehörigen Erziehungsberechtigten dabei haben. So steht's im Gesetz, sagte die Kassiererin. Und also zog man wieder ab.

Ja, und jetzt suche ich mir seit doch schon einiger Zeit mehr oder weniger einen Wolf, weil ich die Passage im Jugendschutzgesetz nicht finden kann, in der genau dieses steht. Und irgendwie kommt mir das auch merkwürdig vor, denn die Kinderlein waren durchaus schon um diese Uhrzeit im Kino, haben sich ihre Karten selbst gekauft und wurden keineswegs zurückgehalten.

Ist es möglich, dass es Kinobetreiber gibt, die die Vorstellungszeiten für einen (teueren, weil 3D) Kinofilm mit FSK 12 absichtlich auf eine Uhrzeit legen, zu der sie unter Hinweis auf das Jugendschutzgesetz zu jedem 12- bis 15-jährigen Kind noch einen Erwachsenen mit ins Kino zwingen können? Kann ja eigentlich nicht sein, oder?

Nachtrag: Wie gut, wenn man findige Freunde hat! Was ich nicht fand, konnte der Woodfighter finden: Jugendschutzgesetz § 11 Filmveranstaltungen. Dankeschön, Woodfighter! Und es steht in der Tat so drin, was meinen Verdacht mit der Uhrzeit aber eher bestätigt als entkräftet.

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